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Irak - Legalisierungen

Zurzeit legalisieren deutsche Auslandsvertretungen keine Urkunden aus dem Irak.

Für die Legalisierung haben Sie folgendes zu beachten:

Alle Seiten eines Dokumentes sind mit einem Eckstempel zu versehen. Auf allen Dokumenten ist die Empfängeradresse einzutragen. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen werden nur gemeinsam legalisiert.

Möglicherweise müssen Handelsdokumente von der GHORFA vorbeglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an uns: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. .

Art des Dokuments

Notwendige Schritte

Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Produktlisten

1. Schritt:

Vorlage bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)

2. Schritt:

Vorlage beim Bundesverwaltungsamt (BVA)

3. Schritt

Einreichen der Dokumente beim zuständigen Konsulat

Achtung:

Bitte beachten Sie, dass auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses folgende Klausel vermerkt sein muss:

 

Gesundheitsbescheinigung, Genusstauglichkeits- und Radioaktivitätsbescheinigung, Fleisch- oder Geflügelprodukte

1. Schritt:

Vorlage beim Gesundheits- bzw. Veterinäramt oder beim Regierungspräsidium

2. Schritt:

Vorlage beim Bundesverwaltungsamt (BVA)

3. Schritt

Einreichen der Dokumente beim zuständigen Konsulat

Vollmachten, Agenturverträge

Verpflichtungserklärungen, Herstellererklärungen, weitere urkundlichen Dokumente

1. Schritt:

Vorlage beim Notar

2. Schritt:

Vorlage beim Landgericht

3. Schritt:

Vorlage beim Bundesverwaltungsamt (BVA)

4. Schritt

Einreichen der Dokumente beim zuständigen Konsulat

Privatdokumente werden nur vom Konsulat beglaubigt!

Konsulatsgebühren:

Ursprungszeugnisse

125,00€

Handelsrechnungen

125,00€

Handelsvollmachten

125,00€

Anwaltsvollmachten

125,00€

Sonstige Dokumente – z.B. Zertifikate

5,00€

Hinweis:

Von jeder eingereichten Seite muss eine Kopie zum Verbleib im Konsulat vorliegen.

Zusätzliche Informationen