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Jordanien - Legalisierungen

Für die Legalisierung haben Sie folgendes zu beachten:

Auf allen Dokumenten ist die jordanische Empfangsadresse anzugeben.

Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen werden nur gemeinsam legalisiert.

Art des Dokuments

Notwendige Schritte

Ursprungszeugnisse,
Handelsrechnungen,
Produktlisten

1. Schritt:

Vorlage bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)

2. Schritt:

Vorlage bei der GHORFA

3. Schritt

Einreichen der Dokumente beim zuständigen Konsulat

Gesundheitsbescheinigung,
Genusstauglichkeits- und
Radioaktivitätsbescheinigung,
Fleisch- oder Geflügelprodukte

1. Schritt:

Vorlage beim Gesundheits- bzw. Veterinäramt oder beim Regierungspräsidium

2. Schritt:

Einreichen der Dokumente beim zuständigen Konsulat

Vollmachten,
Agenturverträge

Verpflichtungserklärungen, Herstellererklärungen

1. Schritt:

Vorlage beim Notar

2. Schritt:

Vorlage beim Landgericht

3. Schritt:

Vorlage GHORFA/ Bundesverwaltungsamt (BVA)*

4. Schritt

Einreichen der Dokumente beim zuständigen Konsulat

Vollmachten für Firmen und Rechtsanwälte in Jordanien müssen die vollständigen Daten beider Parteien beinhalten. Sie müssen vorab von einem Notar beglaubigt, von einem beeidigten Übersetzer in Englische oder ins Arabische übersetzt und vom zuständigen Landgericht überbeglaubigt werden. Desweiteren muss erkenntlich sein, dass die Vollmacht etc. ausschließlich für die Verwendung in Jordanien erteilt wird.

* Handelsdokumente werden von der GHORFA vorbeglaubigt, Zivildokumente werden vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln vorbeglaubigt.

Art des Dokuments

Notwendige Schritte

Handelsregisterauszug

1. Schritt:

Vorlage beim Notar

2. Schritt:

Vorlage bei der GHORFA

3. Schritt

Einreichen der Dokumente beim zuständigen Konsulat

Patentanmeldung

1. Schritt:

Vorlage beim Patentamt

2. Schritt:

Vorlage bei der GHORFA

3. Schritt

Einreichen der Dokumente beim zuständigen Konsulat

Schulzeugnisse

1. Schritt:

Vorlage beim Schulamt

2. Schritt:

Dokumente übersetzen lassen (optional)

3. Schritt:

Vorlage GHORFA/ Bundesverwaltungsamt (BVA)

4. Schritt

Einreichen der Dokumente beim zuständigen Konsulat

Universitätszeugnisse

1. Schritt:

Vorlage beim Bildungsministerium

2. Schritt:

Kopie des beglaubigten Zeugnis erstellen

3. Schritt:

Erstellen Sie eine Kopie vom Reisepass, des Ausweises mit der Universität

4. Schritt

Vorlage beim Bundesverwaltungsamt (BVA)

Konsulatsgebühren:

Dokumententyp

Gebühr

Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen

konsulargebührenfrei

Packlisten, Gesundheitszeugnis usw.

konsulargebührenfrei

Handelszertifikate, Handelsvollmachten

84,00 €

Handelsbilanzen, Erklärungen, Handelsdokumente

84,00 €

Eidesstattliche Erklärungen und Zusicherungen

84,00 €

Private Dokumente

20,00 €

 

 

Zusätzliche Informationen