Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungen
Die von uns gegen Entgelt angebotenen Leistungen umfassen sämtliche Dienste, die zur Erlangung von Visa bei ausländischen Missionen oder anderen Behörden notwendig sind, sowie die Beratung in Passangelegenheiten soweit diese nicht die Hoheitsrechte der Bundesrepublik Deutschland berühren und keine Rechtsberatung darstellen. Da die Entscheidung über die Erteilung eines Visums oder über die Entsprechung eines Antrages auf Ausstellung eines Passes allein bei den ausländischen Missionen, bzw. zuständigen Behörden liegt, kann von VISAFIX nicht für einen wie auch immer gearteten Erfolg eingestanden werden. Die Verpflichtung von VISAFIX besteht daher ausschließlich in der Erbringung einer Dienstleistung. Unsere Dienstleistung ist mit der Beschaffung des Visums und der Übergabe an das von dem Kunden bestimmte Versandunternehmen erfüllt. Liegt uns keine anderweitige, vom Kunden getroffene ausdrückliche Weisung vor, so dürfen wir unsere Leistung bei Wahrung seiner Interessen nach billigem Ermessen erbringen, insbesondere für den Kunden die Art und den Weg des Versandes seiner Dokumente bestimmen. Wir sind berechtigt, die Ausführung des Auftrags ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Ein Vertrag mit VISAFIX kommt nur dann zustande, wenn der Auftrag ausdrücklich angenommen worden ist. VISAFIX behält sich vor, Aufträge auch ohne Begründung abzulehnen.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Das zu zahlende Entgelt für die Inanspruchnahme unserer Dienste, für die Erstattung von Visum- und Passgebühren als auch für die Verauslagung von Versandkosten richtet sich nach der zur Zeit der Leistungsinanspruchnahme jeweils gültigen Preisliste, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Preisliste wird dem Kunden auf Wunsch unverzüglich übersandt. VISAFIX ist vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung berechtigt, den Rechnungsbetrag durch die Rücksendung der Unterlagen per Nachnahme zu erheben. Aus der Natur des Auftragsverhältnisses als Dienstvertrag folgt, dass die Verpflichtung zur Vergütung der erbrachten Dienste auch dann besteht, wenn einem Antrag auf Erteilung eines Visums oder Passes nicht entsprochen wurde. Gegen Ansprüche an VISAFIX kann nur mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden, die entweder unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Zahlungsverzug
Zahlt der Kunde auf eine Mahnung von VISAFIX nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Für jede weitere der ersten folgenden Mahnung werden dem Kunden 7,00 Euro in Rechnung gestellt. Mit Eintritt ist VISAFIX Service berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
4. Haftung
VISAFIX erbringt alle im Rahmen des Auftrags anfallenden Dienste mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Da die Entscheidung über Gewährung von Visa und Ausgabe von Pässen ausschließlich bei den zuständigen Missionen und Behörden liegt, kann für die Ablehnung eines von VISAFIX vermittelten Antrages oder einer Falschausstellung des Visums keine Haftung übernommen werden. Der Leistungsumfang von VISAFIX ist beschränkt auf die Beschaffung von Visa, sowie der Übergabe der erteilten Visa und der mit der Visabeschaffung in Zusammenhang stehenden Unterlagen an einen von dem Kunden bestimmten oder von VISAFIX ordnungsgemäß ausgesuchten und instruierten Versandunternehmen in einer zum schadlosen Transport geeigneten Form. Eine Haftung für den Untergang, die Beschädigung oder verspäteten Übergabe der Unterlagen an den Kunden erwachsenen Ansprüche gegen das Versandunternehmen an den Kunden abzutreten. Der Kunde verpflichtet sich, bei Erhalt seines ausgestellten Visums dieses auf Richtigkeit zu überprüfen. Spätere Reklamationen können im Nachhinein nicht geltend gemacht werden. Soweit dem Kunden Schäden entstehen, die durch VISAFIX im Rahmen der Auftragsdurchführung verursacht worden sind, besteht eine Haftung von VISAFIX nur dann, wenn VISAFIX Vorsatz oder große Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Haftung wird in diesen Fällen auf die typischerweise in diesem Bereich zu erwartenden maximalen Schadenshöhe von 500 Euro begrenzt.
5. Auftragsstornierung
Die Stornierung eines erteilten Auftrages ist jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber VISAFIX möglich. In diesem Fall werden dem Kunden die biszu dem Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung entstandenen Kosten und anteiligen Entgelte sowie der Rückversand in Rechnung gestellt. Beratungen in unserem Büro auf der Immermannstraße 59 sind bei nachträglicher Stornierung des Auftrages kostenpflichtig und werden in voller Höher des Auftragswertes (ohne Konsularkosten) in Rechnung gestellt.
6. Weiter Vereinbarungen
Vereinbarungen und Nebenabreden, durch die diese Bedingungen ergänzt oder abgeändert werden, bedürfen, soweit es nicht um eine Individualvereinbarung i.S.v. §4 AGBG handelt, der Schriftform.
7. Gerichtsstand
Der mit VISAFIX geschlossene Vertrag unterliegt deutschem Recht, die Durchsetzung von Ansprüchen aus diesem Vertrag der deutschen Gerichtsbarkeit. Gerichtsstand für beide Teile ist Düsseldorf.
8. Schlußbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen oder abgrenzbare Teile einzelner Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt.
Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die rechtliche Grundlage für die Erbringung unserer Leistungen dar. Sie werden durch Auftragserteilungen an VISAFIX durch den Kunden anerkannt. Für den Vertrag gelten ausschließlich die oben genannten Bedingungen. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

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