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China - Legalisierungen

Die Apostille genügt für Dokumente, die eine Empfängeradresse in Hong Kong oder in Macao haben.

In Deutschland herrscht eine strenge Konsularbezirksanbindung. Daher beachten Sie bitte, ob Ihre Dokumente im Bezirk Berlin, im Bezirk Frankfurt oder im Bezirk Hamburg legalisiert werden müssen.

In Berlin werden nur Dokumente legalisiert, die ihren Ursprung in den folgenden Bundesländern haben:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

In Frankfurt werden nur Dokumente legalisiert, die ihren Ursprung in den folgenden Bundesländern haben:

  • Baden-Württemberg
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland

In Hamburg werden nur Dokumente legalisiert, die ihren Ursprung in den folgenden Bundesländern haben:

  • Bremen
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Schleswig-Holstein

In München werden nur Dokumente legalisiert, die ihren Ursprung in den folgenden Bundesländern haben:

  • Bayern

Für die Legalisierung haben Sie folgendes zu beachten:

Die zu legalisierenden Urkunden müssen zunächst durch unterschiedliche Behördeninstanzen vorbeglaubigt werden. Welche Behörde zuständig ist, hängt von der Art des Dokuments ab.

Über das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln sollte vorab geklärt werden, welche Instanz das betreffende Dokument für China vorbeglaubigen muss. Nähere Informationen erhalten Sie im Merkblatt Endbeglaubigungen des BVA. Nach der Vorbeglaubigung muss das Dokument vom BVA in Köln überbeglaubigt werden. Dementsprechend müssen Sie folgendes tun:

1. Schritt

Vorlage des Dokuments bei der zuständigen Behörde

2. Schritt

Vorlage beim Bundesverwaltungsamt in Köln

3. Schritt

Ausfüllen „Antrag zur Legalisation

4. Schritt

Einreichen der Dokumente beim zuständigen Konsulat

*Bei Beantragung in Frankfurt oder München (s.o. Konsularbezirksbindung) wird ein zusätzliches Begleitschreiben auf Firmenpapier verlangt, in dem der Grund für die Legalisierung kurz erläutert wird.

Konsulatsgebühren:

Handelsdokumente

pro Dokument

35,00€

Privatdokumente

pro Dokument

00€

Hinweis:

Von jeder eingereichten Seite muss eine Kopie zum Verbleib im Konsulat vorliegen.

 

Zusätzliche Informationen